Elite-Programm

Seit 1995 werden Elitetitel im Trakehner Zuchtprogramm vergeben. Damit sollen Vererber und Vererberinnen herausgestellt und gewürdigt werden, die sich aufgrund ihrer Eigenleistung und Nachkommenleistung als klar überdurchschnittlich erwiesen haben. Die Elite-Titulierung ist ein Qualitätssiegel, das als Titel auch in den Pferdepass eingetragen wird.

Weitere Informationen

Es gibt bei den Hengsten die Titel “Elite-Hengst Anwärter” und “Elite-Hengst” und bei den Stuten “Elite-Stute”. Die Anforderungen an die Stuten und Hengste sind in der Satzung beziehungsweise in der “Richtlinie zum Erhalt der Titel Elite-Anwärter und Elite-Hengst im Trakehner Zuchtprogramm” festgelegt und werden an dieser Stelle in Auszügen wiedergegeben:

Elitestute im Trakehner Zuchtprogramm

Im Stutbuch I eingetragene Stuten erhalten auf Antrag den Titel “Elitestute”, der auch nach dem Tode der Stute vergeben werden kann, wenn sie in der Exterieurbeurteilung eine Gesamtnote von mindestens 7,0 erhalten haben, mindestens 2 Fohlen zur Welt brachten und entweder

1. eine Eigenleistung von mindestens 3 Platzierungen in Turniersportprüfungen der Klasse M bzw. Großen Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. L vorweisen,

– oder –

2. eine Vererbungsleistung von mindestens 3 Nachkommen vorweisen, die entweder vom Trakehner Verband gekört bzw. anerkannt und/oder mit der Verbandsprämie oder dem Elite-Titel ausgezeichnet worden sind und/oder in Turniersportprüfungen der Klasse M bzw. Großen Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L mindestens 3 Platzierungen aufzuweisen haben.

 

Richtlinie zum Erhalt der Titel Elite-Hengst Anwärter und Elite-Hengst im Trakehner Zuchtprogramm

Mit dem Titel Elite-Hengst sollen Vererber herausgestellt und gewürdigt werden, die sich aufgrund ihrer Eigenleistung und Nachkommenleistung als klar überdurchschnittlich bewiesen haben. Die Elite-Titulierung ist ein Siegel der Qualität, das als Titel auch in den Equidenpass eingetragen wird.

Die Anforderungen an diese Titel sind vom Gesamtvorstand in seiner Eigenschaft als Zuchtausschuss wie folgt definiert:

Elite-Hengst Anwärter

1. Exterieur-Zuchtwerte von mindestens 120 auf der Basis der Fohlenbeurteilungen und 2. eine ebenso überdurchschnittlich gut absolvierte Eigenleistung, wie zum Beispiel 70-Tage-Prüfung, 30-Tage-Test, Platzierung beim Bundeschampionat, Generalausgleichsgewicht (GAG) oder erste S-Platzierungen.

Der Titel des Elite-Anwärters ist besonders für jüngere Hengste vorgesehen, die aufgrund ihrer HLP und ihrer ersten Fohlen zu größeren Hoffnungen Anlass geben. Deshalb sollte der Elite-Anwärter bei seiner Ernennung auch nicht mehr als 6 Zuchtjahre hinter sich gebracht haben. Das sollte genügend Zeit sein, um soviel Fohlen zu liefern, damit eine Einschätzung der Nachzucht mit statistisch-mathematischen Verfahren genügend Sicherheit bringt.

Elite-Hengst

Es gibt zwei Wege zum Titel des Elite-Hengstes:

1. Eine deutlich positive, statistisch genügend gesicherte und über ausreichend Trakehner Pferde erbrachte Leistung der Nachkommen unter dem Sattel, die anhand des Jahrbuchs Zucht und der über die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ermittelten Zuchtwerte nachgewiesen wird. Als Richtwert gilt ein Ergebnis von mindestens 120 in allen Einzelzuchtwerten über mindestens zwei Jahre hintereinander bei einer Sicherheit von über 85 %. Dabei sollten mehr als 10 Trakehner Nachkommen im Sport sein.

– oder –

2. Eine sportliche Eigenleistung mit Platzierungen bis einschließlich Klasse S und ein Gesamtzuchtwert auf der Basis der Exterieur- Beurteilung der eingetragenen Töchter von mindestens 120 (bei mindestens 10 berücksichtigten Töchtern) über mindestens zwei Jahre und mindestens 100 in allen Einzelzuchtwerten.

Der Gesamtvorstand entscheidet in seiner Eigenschaft als Zuchtausschuß jährlich über die Vergabe der Elite-Titel nach Vorschlag des Zuchtleiters. Die auszuwählenden Vererber müssen im Trakehner Hengstverteilungsplan des jeweiligen Jahres aufgeführt sein. Die neuen Elite-Anwärter und Elite-Hengste werden öffentlich bekannt gegeben.